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Medizinalcannabis: Was muss in einem ärztlichen Attest stehen?
Für Medizinalcannabis-Patienten ist es wichtig, ein ausführliches ärztliches Attest vorzulegen, das die medizinische Indikation, fehlende alternative Therapien, Einstellung des Cannabis, Einhaltung der ärztlichen Verordnung und kritische Aufklärung über die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit beinhaltet. Die Fahrerlaubnisbehörde führt dennoch eine weitere Eignungsüberprüfung durch, bei der...![](https://www.drherzog.de/wp-content/uploads/2023/07/polizei.webp)
BGH: Glaubwürdigkeit eines Zeugen bei fehlender Aussagekonstanz
Bundesgerichtshof: Zeugenaussagen müssen konstant sein, ansonsten bedarf es einer sorgfältigen Beweiswürdigung. Eine einmalige, widersprüchliche Aussage bei der Polizei allein reicht nicht für eine Verurteilung, wie in einem Fall von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern. Detailarme Aussagen, die nur einmalig bei der Polizei gemacht wurden, sind keine ausreichende Grundlage für eine...![](https://www.drherzog.de/wp-content/uploads/2022/09/verkehrskontrolle.webp)
Fahrerlaubnisentziehung zulässig, wenn Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen von Fahrerlaubnisbehörde und Strafgericht nicht mehr besteht
Wenn nach einem rechtskräftigen Strafurteil die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nicht mehr besteht, ist eine Fahrerlaubnisentziehung zulässig, auch wenn ein Sachverhalt Gegenstand eines anhängigen Strafverfahrens war. Das Berücksichtigungsverbot des § 3 Abs. 3 StVG wandelt sich in ein Verbot einer widersprüchlichen Entscheidung im Sinne von § 3 Abs. 4 StVG, sobald ein rechtskräftiges...![](https://www.drherzog.de/wp-content/uploads/2019/10/motorrad.webp)
Achtung: Frist Führerscheinumtausch endet am 19.01.2022
Bis zum 19. Januar 2022 haben die Jahrgänge 1953 bis 1958 Zeit, ihren Führerschein umzutauschen. Der Umtausch ist notwendig, um fälschungssicherere Checkkarten-Führerscheine einzuführen und EU-weit einheitliche Fahrerlaubnisdokumente zu schaffen.![](https://www.drherzog.de/wp-content/uploads/2020/06/cannabis2.webp)
Geldbuße nach Cannabiskonsum – Wer mit THC im Blut Auto fährt bekommt großen Ärger!
Fahruntüchtigkeit durch Cannabiskonsum im Straßenverkehr kann zu Straftaten und Geldbußen führen. Die Nachweisdauer von THC im Blut hat sich durch technischen Fortschritt verlängert, sodass auch länger zurückliegender Konsum nachweisbar ist. Es empfiehlt sich, bei Problemen mit dem Führerschein schnellstmöglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht zu konsultieren.![](https://www.drherzog.de/wp-content/uploads/2022/12/fahrern.webp)
Neuerungen im Straßenverkehr: Das ändert sich 2022
Neuerungen im Straßenverkehr ab 2022: Steigender CO2-Preis führt zu höheren Kraftstoffpreisen, weitere Fahrassistenzsysteme werden Pflicht, strengere Regeln für Förderung von Plug-In-Hybriden, Umtauschfristen für ältere Führerscheine beachten. Zudem wird das Kaufrecht reformiert, mit längerer Beweislast, geändertem Sachmangelbegriff und erleichterten Rücktrittsmöglichkeiten.Merkblatt Cannabispatient & Polizeikontrolle
Tipps für Cannabispatienten bei einer Polizeikontrolle: Ruhe bewahren, nur die Pflichtangaben zur Person machen, keine weiteren Angaben zum Konsum von Cannabis oder Medizinalcannabis machen, nicht bei Tests zur Fahrtüchtigkeit mitmachen, Cannabis-Patientenausweis und ggf. Rezeptkopie vorzeigen, Blutentnahme und Durchsuchung schriftlich widersprechen, Durchsuchungsprotokoll aushändigen lassen,...![](https://www.drherzog.de/wp-content/uploads/2022/09/verkehrskontrolle.webp)
Achtung Blitzer-Marathon 21.04.-22.04.2021
Blitzer-Marathon in Bayern: Vom 21. bis 22. April führt die Bayerische Polizei an rund 2.100 Messstellen Geschwindigkeitskontrollen durch, vor allem auf Landstraßen. Auch in Rosenheim sind verstärkte Blitzer-Einsätze zu erwarten. Fahrer sollten sich auf eine erhöhte Präsenz von etwa 1.800 Polizisten und kommunalen Verkehrsüberwachungskräften einstellen.![](https://www.drherzog.de/wp-content/uploads/2020/03/mpu.webp)
Mündliche Anhörung vor Widerruf der Bewährung bei Heranwachsenden nötig
Das Landgericht Traunstein entschied, dass vor dem Widerruf einer Jugendstrafe bei einem Heranwachsenden eine mündliche Anhörung erforderlich ist, auch wenn der Verurteilte mittlerweile erwachsen ist. Eine schriftliche Stellungnahme reicht nicht aus, um das Anhörungserfordernis gemäß § 58 Abs. 1 Satz 3 JGG zu erfüllen. Die sofortige Beschwerde gegen den Widerruf hatte daher Erfolg.![](https://www.drherzog.de/wp-content/uploads/2019/10/motorrad.webp)