Cannabis & E-Scooter = Führerschein weg!
E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen
In einem Beschluss vom 17.07.2023 – Aktenzeichen VG 11 L 184/23 hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich eine wichtige Entscheidung bezüglich des Cannabiskonsums und der Nutzung von E-Scootern getroffen. Die Rechtsprechung betont dabei das unerlässliche Trennungsgebot zwischen Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen, selbst bei der Fahrt mit E-Scootern. Hier finden ein Überblick über diesen Fall und seine Auswirkungen.
Der Fall: Cannabis und E-Scooter
Der Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt wurde, dreht sich um einen Antragsteller, der unter dem Einfluss von Cannabis mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs war. Seine auffällige Fahrweise, gepaart mit einer Blutprobe, die einen THC-Wert von 4,4 ng/ml aufwies, führte zur Kontrolle durch die Polizei. Während der Antragsteller zunächst angab, täglich Cannabis zu konsumieren und dennoch Auto zu fahren, leugnete er später, diese Aussage ernst gemeint zu haben.
Die Fahrerlaubnisbehörde forderte daraufhin den Antragsteller auf, innerhalb von drei Monaten ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzureichen, um seine Fahreignung zu klären. Da der Antragsteller nicht darauf reagierte, wurde ihm mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Eilantrag des Antragstellers ab. Die Begründung lag in der Ungeeignetheit des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen, da er das angeforderte Gutachten nicht vorlegte. Das Gericht betonte, dass ein solches Gutachten notwendig sei, um zu ermitteln, ob der Antragsteller zwischen Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen unterscheiden könne.
Selbst beim Fahren eines E-Scooters sei das Trennungsgebot zu beachten. Das Gericht stellte fest, dass die Grenze des tolerierbaren Cannabiskonsums überschritten wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung eine fahreignungsrelevante Beeinträchtigung aufgrund von Cannabiskonsum ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml annimmt. In diesem Fall habe der Antragsteller nicht nur den Straßenverkehr durch seine Fahrweise gefährdet, sondern auch regelmäßige Verstöße gegen das Trennungsgebot beim Autofahren eingeräumt.
Die Auswirkungen auf Cannabiskonsumneten
Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft an die Cannabis-Industrie und die Nutzer von E-Scootern. Es unterstreicht die Notwendigkeit, das Trennungsgebot zwischen Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen strikt einzuhalten. Für diejenigen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, ist besondere Vorsicht geboten, wenn sie sich hinters Steuer setzen – sei es ein Auto oder ein E-Scooter.
Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsunfällen, die aufgrund von Drogenkonsum verursacht werden könnten, rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts auch den sofortigen Entzug des Führerscheins.
Fazit
Das Entscheidung verdeutlicht wieder anschaulich die Konsequenzen, die der Cannabiskonsum für Fahrerlaubnisinhaber haben kann. Es zeigt, dass gelegentlicher Konsum bereits bei vergleichsweise niedrigen THC-Werten im Blutserum die Fahreignung in Frage stellen kann, wenn man Konsum und Fahren nicht trennt.
Wenn Sie regelmäßig Cannabis konsumieren und im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, ist es wichtig, sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Denn bei regelmäßigem Cannabiskonsum besteht nicht Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Falls also Ihnen eine Gutachtenanordnung oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht, empfehle ich dringend, rechtzeitig professionellen rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Interessen zu schützen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin betont die Notwendigkeit des Trennungsgebots zwischen Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen, selbst bei der Nutzung von E-Scootern, also fahrerlaunbnisfreien Kraftfahrzeugen. Es dient dem Schutz der Verkehrssicherheit und unterstreicht die Verantwortung, die jeder Fahrer hat. Die Cannabis-Industrie und Cannabis-Konsumenten sollten nach diesem Urteil besonders achtsam auch beim Führen von E-Scootern sein.
Und auch dieses Urteil zeigt einmal wieder, dass die “goldene Regel” stets beachtet werden sollt:
Reden ist nicht mal Silber, Schweigen ist Gold!
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel lediglich eine Zusammenfassung des genannten Urteils darstellt und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Rechtsanwalt.
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Dr. Marc Herzog
Cannabis-Rechtsanwalt
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